Laut Telekommunikationsgesetzt besteht ein Anrecht auf einen „funktionalen Internetzugang“ aber die Datenrate wurde nie bestimmt. Was heißt denn funktionaler Internetzugang?
Am 14. November 2019 hat die Bundesnetzagentur nun eine Zahl genannt. Laut deren Ansicht stellt eine Datenübertragungsrate von 56kbit/s einen „funktionalen Internetzugang“ dar. WTF?!
56 kbit/s das sind Geschwindigkeiten mit denen ich vor 20 Jahren im Netz war. Da waren die Seiten aber noch nicht überladen und es wurde hauptsächlich nur Text geladen.
Die meisten von uns „jüngerer Generation“ kennen das Gefühl wenn der Verbrauch der mobilen Daten am Smartphone verbraucht ist und die Geschwindigkeit auf EDGE gedrosselt wird. Genau es geht gar nichts mehr aber EDGE ist immer noch schneller als 56 kbit/s. Mit EDGE hat man eine Geschwindkeit von 220 kbit/s.
Wenn man mit 56 kbit/s surfen möchte dann sehen die Ladezeiten wie folgt aus:
- – BNetzA-Website zur Breitbandmessung (1,39MB): 3min 18sec
- bundestag.de (Startseite) (8,10MB): 19min 17sec
- tagesschau.de (Startseite) (5.68MB): 13min 31sec
- YouTube.com (Startseite) (7,78MB): 18min 31sec
- bundeskanzlerin.de (Startseite) (2,51MB): 5min 58sec
- Ein dreiminütiger Beitrag in der Deutschlandfunk-Audiothek: 7min 8sec
- breitbandmessung.de/test (1,18MB): 2min 48sec
- Quelle: Anke Domscheit-Berg
Da sieht man einfach wie ahnungslos die Bundesnetzagentur ist. Ich denke da gibt es wieder Mitarbeiter der „älteren Generation“ die das bestimmt wovon man keinen Schimmer hat. Ich bin froh wenn in ein paar Jahren die „ältere Generation“ ins Rentenalter geht und nichts mehr blockert und es vorran gehen kann.
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